Antwort auf: Fragen an das Justizprüfungsamt

Startseite Foren Forum Fragen an das Justizprüfungsamt Antwort auf: Fragen an das Justizprüfungsamt

#315
Anonym
Gast

Guten Tag,

im Rahmen der Geltendmachung von Nachteilsausgleichen auf der Seite des OLG Köln wird im Bereich des Prüfungsamtes explizit von Möglichkeiten für „körperbehinderte Prüflinge“ gesprochen, welche zwecks Ausgleichs Ihrer Behinderung eine Schreibverlängerung etc. beantragen können.

Meine Frage ist nun, ob sich dies auf jede Form der (Schwer)behinderung erstreckt. Sollte sie zum Beispiel im Bereich der Psyche liegen (Depression etc.), fallen dann diese derart erkrankten Anwärter auf das 1. Staatsexamen auch unter „Körperbehinderte“ Prüflinge? In dem Einleitungs- und Endtext wird zwar allgemein von Behinderung gesprochen, dennoch erweckt auch die Überschrift (Körperbehinderte Prüflinge) auf den ersten Blick umgangssprachlich zumindest den Eindruck, als würde dort potentiell zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen differenziert. Dies begründet meine Sorge, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen als Juristenanwärter nicht im gleichen Maße erwünscht sind, wie Menschen mit einer „rein körperlichen Behinderung“, wie Blindheit oder ähnlichem.
(Angenommen dies wäre tatsächlich der Fall, stellt sich mir die Frage, ob die kognitive Leistungsfähigkeit psychisch Erkrankter und der Beitrag, den sie in der Gesellschaft ebenso leisten können und im Rahmen von Inklusion auch sollen wie „körperlich behinderte Menschen“, nicht zu Unrecht abgewertet würde?)

Zudem möchte ich aufgrund der oben beschriebenen Sorgen des Weiteren fragen, ob die Angabe einer Behinderung zur Kenntnis der Korrektoren/ mündlichen Prüfer gelangt?

Dies sind leider Fragen, welche mich schon länger beschäftigen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank für die Möglichkeit diese Fragen im Forum anonym zu stellen.