Fragen an das Justizprüfungsamt

Startseite Foren Forum Fragen an das Justizprüfungsamt

  • Dieses Thema ist leer.
Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 18)
  • Autor
    Beiträge
  • #263
    Jan F. Orth
    Administrator

    Hier können Sie Ihre Fragen an das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln hinterlassen oder sonstige Hinweise auf Sorgen, Nöte oder Probleme hinterlassen, zu denen Sie eine Rückmeldung oder einen Kommentar wünschen.

    #314
    Dilan
    Gast

    Hello 🙂 ich schreibe dieses Jahr wahrscheinlich mein 1.Examen. Bin mir aber total unsicher, wann ich reingehen soll. Bestehe nicht jede Klausur im
    Klausurenkurs zudem habe ich von vielen gehört, dass die Klausuren im Freischuss Monat immer schwieriger sind, als die anderen… stimmt das :-)?

    #315
    Anonym
    Gast

    Guten Tag,

    im Rahmen der Geltendmachung von Nachteilsausgleichen auf der Seite des OLG Köln wird im Bereich des Prüfungsamtes explizit von Möglichkeiten für „körperbehinderte Prüflinge“ gesprochen, welche zwecks Ausgleichs Ihrer Behinderung eine Schreibverlängerung etc. beantragen können.

    Meine Frage ist nun, ob sich dies auf jede Form der (Schwer)behinderung erstreckt. Sollte sie zum Beispiel im Bereich der Psyche liegen (Depression etc.), fallen dann diese derart erkrankten Anwärter auf das 1. Staatsexamen auch unter „Körperbehinderte“ Prüflinge? In dem Einleitungs- und Endtext wird zwar allgemein von Behinderung gesprochen, dennoch erweckt auch die Überschrift (Körperbehinderte Prüflinge) auf den ersten Blick umgangssprachlich zumindest den Eindruck, als würde dort potentiell zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen differenziert. Dies begründet meine Sorge, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen als Juristenanwärter nicht im gleichen Maße erwünscht sind, wie Menschen mit einer „rein körperlichen Behinderung“, wie Blindheit oder ähnlichem.
    (Angenommen dies wäre tatsächlich der Fall, stellt sich mir die Frage, ob die kognitive Leistungsfähigkeit psychisch Erkrankter und der Beitrag, den sie in der Gesellschaft ebenso leisten können und im Rahmen von Inklusion auch sollen wie „körperlich behinderte Menschen“, nicht zu Unrecht abgewertet würde?)

    Zudem möchte ich aufgrund der oben beschriebenen Sorgen des Weiteren fragen, ob die Angabe einer Behinderung zur Kenntnis der Korrektoren/ mündlichen Prüfer gelangt?

    Dies sind leider Fragen, welche mich schon länger beschäftigen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Vielen Dank für die Möglichkeit diese Fragen im Forum anonym zu stellen.

    #316
    Anonym
    Gast

    Guten Tag,

    ich habe für meinen Schönfelder ein Lesezeichen selbst gebastelt (das ähnlich wie das Folgende aussieht: https://www.skincollection.com/product-page/skinmark-gr-m-lesezeichen).
    Kann ich dieses mit in die schriftlichen Examensklausuren nehmen? Ich würde es natürlich erst zu Beginn der Klausuren in den Schönfelder „hereinstecken“.

    Vielen Dank und liebe Grüße.

    #324
    Anonym
    Gast

    Hallo!

    In meiner Examensvorbereitung habe ich festgestellt, dass es mir enorm hilft, mit möglichst wenigen „unbekannten Variablen“ konfrontiert zu werden. Aus diesem Grund fände ich es sehr hilfreich zu wissen, wie die Klausurräume in etwa aussehen – also ob die Tische einzeln oder beisammen im Raum stehen, wieviel Platz man in etwa hat, wie groß die Räume sind und mit wievielen Menschen man dort gemeinsam sitzt etc.
    Wenn es möglich wäre, ein Foto eines Klausurraumes zu zeigen, würde ich mich darüber sehr freuen!

    Vielen Dank und herzliche Grüße.

    #338
    Marie
    Gast

    Welche Semester werden bedingt durch die Corona Pandemie nicht für die Berechnung der Freischuss Semester gewertet?

    #343
    Anonym
    Gast

    Guten Tag,
    ich würde mich gerne erkundigen, was die Voraussetzungen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs (etwa Klausuren mit dem Laptop zu schreiben) sind und wie weit im Voraus man Atteste und Anträge usw. stellen muss.
    Vielen Dank für die Hilfe.

    #344
    Anonym
    Gast

    Ist es wahrscheinlich, dass man in den Januar 2022 geschoben wird, wenn man sich für den Dezember 2021 zu den schriftlichen Prüfungen des 1. Examens anmeldet? Ich frage das, weil ich befürchte, dass durch die Nichtberücksichtigung mehrerer Semester für den Freischuss, sich viele Freischuss-Schreibende angestaut haben und sich diesen Winter anmelden, nachdem die Regel ausgesetzt wird, und dann vom November in den Dezember geschoben werden, sodass ich, wenn ich mich für den Dezember anmelde, in den Januar geschoben werde.

    #346
    Anonym
    Gast

    Wenn man aufgrund einer chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich, z.B. in Form einer Schreibzeitverlängerung erhält, erfährt der Korrektor der Klausur das? Und erfährt es der Amtsarzt vor einer Begutachtung im Rahmen der Einstellung in den Staatsdienst, sodass er einem das als mangelnde Belastbarkeit auslegen könnte?

    #347
    Marie
    Gast

    Bleiben die „Corona“-Semester über § 25 II, Nr.1, Var. 2 JAG NRW für den Freischuss unberücksichtigt? Also werden sie in die Maximalsumme der Semester nach § 25 V JAG NRW einberechnet?
    Also kann für jemanden, der vor Corona bereits drei Semester wegen eines Auslandsstudiums gem. § 25 II, Nr. 3 JAG NRW beurlaubt war, jetzt nur maximal ein „Corona“-Semester für die Freischusssemester unberücksichtigt bleiben?

    #353
    Julia
    Gast

    Guten Tag,

    in § 11 Abs. 1 JAG NRW ist aufgeführt, dass einige Rechtsgebiete, wie etwa das Baurecht für die erste Prüfung nur „im Überblick“ beherrscht werden müssen.
    Hierzu heißt es in Abs. 4 der Vorschrift, dass überblicksweise in diesem Sinne bedeutet, dass „einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur“ bekannt sein müssen.

    Im Rahmen meiner Examensvorbereitung bin ich jedoch beispielsweise auf rein baurechtliche Klausuren gestoßen, in welchen tiefgreifendes Wissen abverlangt wurde.

    Meine Frage ist daher, inwiefern die Regelung des § 11 Abs. 4 JAG NRW in den Examensprüfungen Berücksichtigung findet und ob es tatsächlich ausreichend ist, nur die Grundzüge derjenigen Rechtsgebiete kennen muss, die man gem. § 11 Abs. 2 JAG NRW nur „im Überblick“ zu beherrschen hat.

    Danke für die Veranstaltung!

    #358
    Gast
    Gast

    Guten Tag,
    ich wieso gibt es die Nichtanrechung eines weiteren Semesters für Studenten, die den Freiversuch haben, obwohl diese beim Durchfallen noch zwei weitere Versuche haben. Und Studenten, die im Letztversuch sind außen vor bleiben, obwohl diese Studenten am meisten von der Pandemie psychisch beeinträchtig werden, da der Druck und die Angst vor dem nichts zu stehen bereits da ist und durch die aktuelle Situation nochmal verstärkt wird.

    #359
    Gast
    Gast

    Guten Tag, warum bekommen die Studenten die dieses Jahr im letzten Versuch sind bei einem endgültige Nichtbestehen nicht noch einen Versuch? Die Studenten, die ihren Freischuss noch haben bekommen auch ein Semester geschenkt und haben dann noch zwei Versuche. Gerade die Studenten im letzten Versuch haben einen enormen Druck auszuhalten, der durch die Corona Pandemie enorm verstärkt wird.

    #363
    Karola (Pseudonym)
    Gast

    Sehr geehrte Referierende,

    gibt es für die Korrektoren/innen der Examensklausuren Lösungsbögen oder Punkteschemata, anhand derer die Notenverteilung erfolgt? Wenn ja, sind diese für Studierende einsehbar? Ich frage mich, wie genau eine konkrete Note zustande kommt und wie sehr das evtl. vom Korrigierenden abhängt.

    Sind Gliederungsebenen mit oder ohne Zwischenüberschriften sowie Ergebnissätze erwünscht und geben diese ggf. mehr Punkte oder aber bei Fehlen Punkteabzug?
    Wird eine Schreibweise in Form von „§ 823 Abs. 1 BGB“ oder „§ 823 I BGB“ präferiert? Kann es negative Auswirkungen haben, wenn man etwa kommentiert: „Alle nicht anders bezeichneten Normen sind solche des BGB.“ oder ähnliches?

    Was passiert, wenn man sich die erforderlichen sechs Wochen vor den gewünschten Klausuren anmeldet und ein Dokument fehlt oder gar eine Voraussetzung nicht erfüllt ist?

    Ist der mit der Anmeldung zum Examen einzureichende Lebenslauf derselbe, der den Prüfenden der mündlichen Prüfung vorgelegt wird?

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

    #365
    Sebastian
    Gast

    Können Sie aus Ihrer Erfahrung beurteilen, ob Studenten die Abschichten, und die Prüfungen über bswp. ein halbes Jahr strecken im Durchschnitt besser abschneiden? Halten Sie Abschickten grundsätzlich für sinnvoll?

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 18)
  • Das Thema „Fragen an das Justizprüfungsamt“ ist für neue Antworten geschlossen.