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17. Februar 2021 um 17:00 Uhr
#346
Anonym
Gast
Wenn man aufgrund einer chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich, z.B. in Form einer Schreibzeitverlängerung erhält, erfährt der Korrektor der Klausur das? Und erfährt es der Amtsarzt vor einer Begutachtung im Rahmen der Einstellung in den Staatsdienst, sodass er einem das als mangelnde Belastbarkeit auslegen könnte?