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Sehr geehrte Referierende,
gibt es für die Korrektoren/innen der Examensklausuren Lösungsbögen oder Punkteschemata, anhand derer die Notenverteilung erfolgt? Wenn ja, sind diese für Studierende einsehbar? Ich frage mich, wie genau eine konkrete Note zustande kommt und wie sehr das evtl. vom Korrigierenden abhängt.
Sind Gliederungsebenen mit oder ohne Zwischenüberschriften sowie Ergebnissätze erwünscht und geben diese ggf. mehr Punkte oder aber bei Fehlen Punkteabzug?
Wird eine Schreibweise in Form von „§ 823 Abs. 1 BGB“ oder „§ 823 I BGB“ präferiert? Kann es negative Auswirkungen haben, wenn man etwa kommentiert: „Alle nicht anders bezeichneten Normen sind solche des BGB.“ oder ähnliches?
Was passiert, wenn man sich die erforderlichen sechs Wochen vor den gewünschten Klausuren anmeldet und ein Dokument fehlt oder gar eine Voraussetzung nicht erfüllt ist?
Ist der mit der Anmeldung zum Examen einzureichende Lebenslauf derselbe, der den Prüfenden der mündlichen Prüfung vorgelegt wird?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!