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Wie einige meiner Vorredner war ich einige Male aufgrund meiner Prüfungs- und Versagensängste bei einem Psychologen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, inwiefern die Inanspruchnahme psychologischer Unterstützung auf eine mögliche zukünftige Verbeamtung auswirken kann.
Ich denke, dass viele Studierende sich davor scheuen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, da sie spätere berufliche Einbußen befürchten.
Besteht die grundsätzliche Möglichkeit, trotz einer vorangegangenen Psychotherapie für eine Beamtenposition in Erwägung gezogen zu werden, oder schließt eine solche Behandlung ausnahmslos das Eingehen eines Beamtenverhältnisses aus? Lässt sich bereits eine Tendenz erkennen, ob in Zukunft Lockerungen dahingehend vorgenommen werden, dass ein Besuch beim Psychologen nicht automatisch bedeutet, dass dem Betroffenen der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt wird?
Danke für die Veranstaltung!