Fragen an die Referierenden

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  • #354
    Julia
    Gast

    Wie einige meiner Vorredner war ich einige Male aufgrund meiner Prüfungs- und Versagensängste bei einem Psychologen.
    Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, inwiefern die Inanspruchnahme psychologischer Unterstützung auf eine mögliche zukünftige Verbeamtung auswirken kann.
    Ich denke, dass viele Studierende sich davor scheuen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, da sie spätere berufliche Einbußen befürchten.
    Besteht die grundsätzliche Möglichkeit, trotz einer vorangegangenen Psychotherapie für eine Beamtenposition in Erwägung gezogen zu werden, oder schließt eine solche Behandlung ausnahmslos das Eingehen eines Beamtenverhältnisses aus? Lässt sich bereits eine Tendenz erkennen, ob in Zukunft Lockerungen dahingehend vorgenommen werden, dass ein Besuch beim Psychologen nicht automatisch bedeutet, dass dem Betroffenen der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt wird?

    Danke für die Veranstaltung!

    #355
    Joh_Examen
    Gast

    @ Julia: Diese Frage kann dir die psychologische Beratung beim Studierendenwerk sicherlich beantworten!

    #357
    Franz
    Gast

    Wie mit der Fülle an Inhalten aus juristischen (Ausbildungs-)Zeitschriften umgehen? Sind diese aus Ihrer Sicht ein wesentlicher Baustein in der Examensvorbereitung? Wenn ja, in welchem Maße? In JuS, JA, JURA, NJW, JZ, ZJS,… werden regelmäßig Aufsätze publiziert, welche bereits aus intrinsischer Motivation heraus gelesen werden wollen. Dabei fällt es mir schwer, den Überblick zu behalten und sie in eine Lernroutine zu integrieren.

    #360
    Maike
    Gast

    Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Mühe.

    Bei Jura handelt es sich um mein Zweitstudium, welches ich neben meiner regulären Berufstätigkeit absolviere. Im Oktober soll meine Examensvorbereitung beginnen, da ich dann auf 50%-Stellenanteil reduzieren kann. Ich mache mir trotzdem Sorgen, dass ich zu viel arbeiten muss, um mich adäquat vorzubereiten. Aus finanziellen Gründen bin ich jedoch mindestens auf eine halbe Stelle angewiesen. Allerdings habe ich keine freie Zeiteinteilung. Ihre Einschätzung dazu? Möglich oder unrealistisch?

    #361
    Gast
    Gast

    Hallo Zusammen,

    ich befinde mich derzeit in der Vorbereitung und Frage mich welche Ergebnisse im Klausurenkurs anfangs „normal“ sind und ab wann bzw. nach wie vielen Klausuren sollte eine Besserung der Noten eintreten? Mir ist bewusst, dass es sich um eine sehr subjektive Einschätzung handelt, jedoch ist es eventuell möglich dazu eine ungefähre Einschätzung zu geben.

    Ich danke für die Antwort und wünsche allen ein erfolgreiches Examen!

    #362
    Karola (Pseudonym)
    Gast

    Sehr geehrte Referierende,

    ich habe Fragen zu den Lösungsvorschlägen zu den Klausuren im großen Klausurenkurs.
    Dem Vermerk am Ende eines jeden Lösungsvorschlags zufolge handelt es sich nicht um eine Musterklausur. Ist das so zu verstehen, dass Ausführungen in dieser Länge in einer Examensklausur nicht zu erwarten sind? Dass keine Fußnoten und Anmerkungen bzw. Aufbauhinweise in eine Examensklausur gehören, versteht sich von selbst.
    Ich frage mich, ob eine Bearbeitung, die 1:1 einem Lösungsvorschlag des Klausurenkurses entspräche, regelmäßig eine gute oder sehr gute Noten bringen würde. Oder wären dazu noch weitere Ausführungen zu machen und Anspruchsgrundlagen, Ermächtigungsgrundlagen, Straftatbestände etc. anzusprechen? Gibt es im Examen Punkteabzug, wenn Anspruchsgrundlagen etc. angeprüft werden, obwohl sie offensichtlich nicht durchgehen werden?

    Entsprechen die Ergebnisse eines Prüflings aus dem Klausurenkurs punktemäßig in etwa den Ergebnissen seiner Examensklausuren, Ihrer Erfahrung nach?

    Auch wenn mir der Klausurenkurs und die Korrekturen sehr weiterhelfen, frage ich mich manchmal trotz der Voten, wie denn nun die konkrete Note zustande kommt. Gibt es dazu irgendein Punkteverteilungsschema?

    Hat das JPA eigene Lösungsvorschläge? Orientiert sich der Klausurenkurs an Musterlösungen o.ä. des JPA?

    Des Weiteren beschäftigt mich die Frage, was potenzielle ArbeitgeberInnen einschließlich AnbieterInnen für Referendarstationen über eine längere Studiendauer als durchschnittlich denken. Derzeit habe ich das Gefühl, mich evtl. gerne etwa zwei Jahre aufs Examen vorbereiten zu wollen. Und wenn ich berücksichtige, dass evtl. ein zweiter Examensversuch nötig ist, kämen weitere Semester hinzu.

    Daran schließt sich eine weitere Frage an: Wie merke ich, dass ich bereit bin, mich für das Examen anzumelden? Bei meinen Klausurnoten ist jedenfalls noch keine Steigerung zu erkennen.

    Zuletzt habe ich eine Frage zur Studienplanung allgemein. Braucht man für den Schwerpunkt, wenn man ihn nach dem staatlichen Teil absolviert, eher ein oder zwei Semester? Ich habe etwas Sorge, dass sich mein Schwerpunktstudium dadurch in die Länge ziehen wird, dass zwischendurch noch die mündliche Prüfung ansteht. Zudem stelle ich es mir sehr ernüchternd vor, wenn man sich im Schwerpunktstudium befindet und dann doch wegen eines erneuten Examensversuchs seine Pläne wieder komplett ändern muss. Haben Sie da Erfahrungswerte?

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

    #364
    Sebastian
    Gast

    auch wenn jeder Mensch und jeder Lerntyp anders ist, so fehlt mir ein grober Maßstab hinsichtlich Zeit- und Lernaufwand insgesamt und tagtäglich als Orientierung für die Examensvorbereitung. Kann man grob eine Vorgabe nennen unter der ein durchschnittlicher Student eine Examensvorbereitung durchläuft, um dann ein ordentliches Examen zu schreiben. Bspw. 1 Jahr Gesamtzeit fürs Examen, täglich 8h Lernzeit an wöchentlich 5-6 Tagen usw…

    Also konkret: Wie sähe ein Vorbereitungsplan fürs Examen für einen Durchschnittsstudenten aus?

    Auch wenn dies natürlich nicht pauschal gesagt werden kann, so wäre hier eine zumindest im Durchschnitt geltende Angabe hilfreich, an der man sich orientieren kann.

    #366
    Anonym
    Gast

    Was sind aus Ihrer Sicht oder Erfahrung typische „Fehler“ oder Ursachen in der Examensvorbereitung, die dazu führen, dass doch ein nicht unerheblicher Teil der Examenskandidaten durch die staatliche Prüfung fällt?

    #368
    Frieda
    Gast

    Hallo,
    ich habe manchmal das Problem, dass ich ganz spezifische Fragen oder aber auch nur Verständnisprobleme habe. Auf der Suche nach der Antwort – erst in einem Lehrbuch, dann im zweiten,… und irgendwann auf der zehnten Website im Internet – verliere ich mich in der Fülle an Informationen, habe 2 Tage darauf ver(sch)wendet, völlig den Überblick verloren, 10 neue Verständnisprobleme eingesammelt, aber immer noch nicht meine ursprüngliche Frage beantwortet. Leider schaffe ich es auch oftmals nicht, das ungelöste Problem beiseite zu schieben und einfach weiter zu lernen.
    In privaten Juraforen gibt es oft eine Vielzahl an (teilweise falschen) Antworten, und bei Kommilitonen kann es auch auch schonmal vorkommen, dass ich mich „schäme“, eine solche Frage zu stellen, die offensichtlich allen anderen klar zu sein scheint, nur mir nicht. Oder aber, dass auch sie einfach überfragt sind.
    Daher meine Frage: Gibt es denn eine Möglichkeit, sich mit solchen Fragen oder Problemen an eine Stelle oder Person an der Universität zu wenden?

    Vielen Dank und viele Grüße

    #369
    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Selbststudium im Home Office wird durch den nicht vorhandenen Online-Zugang auf sämtliche Studienzeitschriften (JA, JuS etc.) erheblich erschwert.
    Es ist wirklich sehr lästig und zeitintensiv alternative Fundstellen überhaupt aufzufinden bzw. auf diese zugreifen zu können. Können Sie uns mitteilen, woran es liegt, dass wir über BeckOnline nicht (mehr) vollumfänglich auf JuS/JA zugreifen können?
    Kann das Hauptseminar oder die Institutsbibliotheken evtl. einen alternativen Zugang zur Verfügung stellen?
    Dies würde die derzeitige Situation um einiges erleichtern!

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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