Antwort auf: Fragen an die Referierenden

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#362
Karola (Pseudonym)
Gast

Sehr geehrte Referierende,

ich habe Fragen zu den Lösungsvorschlägen zu den Klausuren im großen Klausurenkurs.
Dem Vermerk am Ende eines jeden Lösungsvorschlags zufolge handelt es sich nicht um eine Musterklausur. Ist das so zu verstehen, dass Ausführungen in dieser Länge in einer Examensklausur nicht zu erwarten sind? Dass keine Fußnoten und Anmerkungen bzw. Aufbauhinweise in eine Examensklausur gehören, versteht sich von selbst.
Ich frage mich, ob eine Bearbeitung, die 1:1 einem Lösungsvorschlag des Klausurenkurses entspräche, regelmäßig eine gute oder sehr gute Noten bringen würde. Oder wären dazu noch weitere Ausführungen zu machen und Anspruchsgrundlagen, Ermächtigungsgrundlagen, Straftatbestände etc. anzusprechen? Gibt es im Examen Punkteabzug, wenn Anspruchsgrundlagen etc. angeprüft werden, obwohl sie offensichtlich nicht durchgehen werden?

Entsprechen die Ergebnisse eines Prüflings aus dem Klausurenkurs punktemäßig in etwa den Ergebnissen seiner Examensklausuren, Ihrer Erfahrung nach?

Auch wenn mir der Klausurenkurs und die Korrekturen sehr weiterhelfen, frage ich mich manchmal trotz der Voten, wie denn nun die konkrete Note zustande kommt. Gibt es dazu irgendein Punkteverteilungsschema?

Hat das JPA eigene Lösungsvorschläge? Orientiert sich der Klausurenkurs an Musterlösungen o.ä. des JPA?

Des Weiteren beschäftigt mich die Frage, was potenzielle ArbeitgeberInnen einschließlich AnbieterInnen für Referendarstationen über eine längere Studiendauer als durchschnittlich denken. Derzeit habe ich das Gefühl, mich evtl. gerne etwa zwei Jahre aufs Examen vorbereiten zu wollen. Und wenn ich berücksichtige, dass evtl. ein zweiter Examensversuch nötig ist, kämen weitere Semester hinzu.

Daran schließt sich eine weitere Frage an: Wie merke ich, dass ich bereit bin, mich für das Examen anzumelden? Bei meinen Klausurnoten ist jedenfalls noch keine Steigerung zu erkennen.

Zuletzt habe ich eine Frage zur Studienplanung allgemein. Braucht man für den Schwerpunkt, wenn man ihn nach dem staatlichen Teil absolviert, eher ein oder zwei Semester? Ich habe etwas Sorge, dass sich mein Schwerpunktstudium dadurch in die Länge ziehen wird, dass zwischendurch noch die mündliche Prüfung ansteht. Zudem stelle ich es mir sehr ernüchternd vor, wenn man sich im Schwerpunktstudium befindet und dann doch wegen eines erneuten Examensversuchs seine Pläne wieder komplett ändern muss. Haben Sie da Erfahrungswerte?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!